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Bauvorhaben Feuerwehr und Bauhof

 Bauvorhaben Feuerwehr und Bauhof

Stellungnahme der Fraktionsvorsitzenden Inge Mohr.

Bei den Freien Wählern gibt es ein klares „JA“ zu dem Neubau von Feuerwehr und Bauhof.

Die einzige Frage, welche sich in den letzten Jahren stellte und aktuell wieder beschäftigt ist: „wie können wir die Anforderungen erfüllen und die Kosten in einem vertretbaren Rahmen halten?“

Lassen Sie mich einige Dinge an dieser Stelle noch einmal beleuchten.

Als die Entscheidung zur Zusammenlegung der Feuerwehren Rodheim, Fellingshausen, Vetzberg und Bieber getroffen war, wurde es als sinnvoll erachtet, den Bauhof auf dem gleichen Gelände anzusiedeln, um zum einen personelle Ressourcen und auch gemeinsame Räume zu nutzen.

Dann kam der Gemeindevorstand ins Spiel und beauftragte eine Machbarkeitsstudie, bezifferte ein Raumprogramm und nannte Personalzahlen. Die Machbarkeitsstudie endete mit einer Aussage zur Bebaubarkeit des Grundstückes und einer Schätzung von 9.3 Mio. €

Hier setzt meine Kritik an den Verantwortlichen von 2016/17 im Gemeindevorstand und in der Verwaltung an. Denn seitens des beauftragten Büros wurde kürzlich bei einer Besprechung gesagt: „der Bauherr hat uns kein Budget genannt“. Dies halten wir für unverantwortlich.

Jeder normale Bauherr und Bürger beschreibt neben seinem Bedarf, selbst bei der kleinsten Maßnahme, auch seinen finanziellen Rahmen. Da die Biebertaler/innen die Geldgeber dieses Großprojektes sind, haben wir, als gewählte Vertreter, sehr genau auf den Kostenrahmen zu achten.

Der Landkreis als Aufsichtsbehörde hat uns bei der Genehmigung der Haushaltssatzung mit -plan 2018 geschrieben

„Der Finanzhaushalt 2018 wird besonders geprägt durch die Investitionsvorhaben „Neubau Feuerwehrstützpunkt“ und „Neubau Bauhof“. Durch die veranschlagten Investitionskredite in Höhe von 6.530.160 € entsteht eine Nettoneuverschuldung von 5.974.690 €.

Die Notwendigkeit der Investitionen wurden nachvollziehbar dargestellt. Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde Biebertal in der Lage ist, den Verpflichtungen aus den Kreditaufnahmen nachzukommen. Ich erachte daher die Festsetzung der Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen als genehmigungsfähig.

Dennoch weise ich ausdrücklich darauf hin, dass alle Investitionsvorhaben unter konsequenter Beachtung und Anwendung der Vorgaben des § 12 GemHVO

[(1) Bevor Investitionen von erheblicher Bedeutung beschlossen werden, ist unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Folgekosten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln.

(2) 1Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen dürfen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtung sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind. 2Den Unterlagen ist eine Schätzung der nach Fertigstellung der Maßnahme entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen beizufügen.]

vorzubereiten und zu beschließen sind. Dies setzt u.a. das Vorliegen einer Kosten- und Folgekostenberechnung voraus.“

Ich erinnere daran, dass ich, fast gebetsmühlenartig, die Forderung nach einer Festlegung der Bausummengrenze gestellt habe. Zum damaligen Zeitpunkt habe ich diese mit 6.5 Mio.€ beziffert.

Unsere Berechnungen lagen bei 4 Mio.€ für den Feuerwehrstützpunkt und bei          2,5 Mio. € für den Bauhof. Das Land Hessen geht von förderfähigen Kosten in Höhe von 1,5 Mio. € aus.

Ich setze voraus, dass diese Förderung eine funktionsfähige, freiwillige Feuerwehr umfasst. Das einige Dinge nicht förderfähig sind, aber trotzdem zu einem zukunftsfähigen Standort gehören, ist mir klar. Was ich nicht nachvollziehen kann ist, dass dies bei der aktuellen Planung 4.4 Mio. € Differenz ausmacht.

Hier muss m. E. bei der Ausführung nachjustiert werden, oder wegen der Zuschüsse nachverhandelt werden.

Wichtig war uns, dass die Außenstellen des Bauhofs aufgelöst und an einem Standort zusammengeführt werden. Ausreichend Platz für die Fahrzeuge vorhanden ist und ein Sozialgebäude errichtet wird. Die Waschhalle und die Werkstätten sollen zusammen mit der Feuerwehr genutzt werden können.

Als Sofortlösung wurden zwei Fahrzeughallen für 6 Fahrzeuge und die Salzhalle für 400.000,- € errichtet. Wenn ich richtig informiert bin, einschließlich der LKW tauglichen Fundamente.

Als Grundlage unseres Vorschlages haben wir für die gewünschten Hallen das 4fache gerechnet ergab 1.6 Mio. Dazu ein Sozialgebäude ggf. in Holzständerbauweise für max. 1 Mio.€

Das war die Historie.

Jetzt zum aktuellen Stand: Die Gemeindevertretung hat in den letzten Haushalten ein Budget von immerhin 9.3 Mio. € genehmigt. Dies wurde auch bei der mittelfristigen Finanzplanung zu Grunde gelegt und lässt den Haushaltsausgleich, ohne Steuererhöhungen, noch möglich erscheinen.

Das Raumprogramm wurde im Bauausschuss vorgestellt und zur Kenntnis genommen. In der nächsten Leistungsphase sind die Ausführungsplanungen vorzustellen.

Diese sollen sich, nach Meinung der Freien Wähler, max. in dem Rahmen der noch zur Verfügung stehenden Mittel bewegen. Denn wir tragen die Verantwortung für die gesamte Infrastruktur Biebertal´s.

Wir wissen, dass in Krumbach auch Feuerwehr und Mehrzweckhalle dringend anstehen und Kinderbetreuung und Tagespflege für Senioren Investitionen benötigen. Nicht zuletzt soll auch die Sanierung der Straßen noch aus den allgemeinen Mitteln bezahlt werden, Bauland und Gewerbeflächen beschafft und erschlossen werden. Ganz aktuell wurde auch der Wunsch nach einem Kunstrasenplatz laut. Ich werde derzeit das Gefühl nicht los, dass wir uns benehmen wie in Gelddingen völlig unerfahrene Menschen.

Wir setzen die Kreditkarte ohne Überlegung ein und hoffen, dass die Deckung durch die Bürgerinnen/Bürger erfolgt. Wir haben keinen gefüllten Sparstrumpf, sondern 20 Mio.€ an Verbindlichkeiten.

Natürlich hinterlassen wir den kommenden Generationen auch Werte, außerdem soll die Motivation der ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und Männer und der Bauhofmitarbeiter gesteigert werden. Dies darf uns aber nicht daran hindern, die Gesamtgemeinde mit ihren 7 Ortsteilen im Blick zu behalten und alle Projekte sehr kostenbewusst zu planen. Wir fordern eine strenge Kostenkontrolle und Haushaltsdisziplin, um möglichst viele der geplanten Projekte umsetzen zu können.

Ich gebe alle Positionen zu Protokoll welche in der aktuellen Kostenschätzung nicht enthalten sind Wir wollen damit dokumentieren, dass diese Maßnahmen also keineswegs von der FW-Forderung nach Einhaltung des Budgets tangiert werden.

n der mit 10,8 Mio bezifferten Kostenschätzung vom 11.01.19 für den Neubau von Feuerwehr und Bauhof sind lt. Planungsbüro folgende Kosten  nicht enthalten:

Kosten für mögliche Altlastenbeseitigung / Kampfmittelbeseitigung ·

Kosten für Herrichten und Erschließung des Grundstückes, über das bekannte Maß hinaus gehen ·

Kosten für die Außenanlagen: für zusätzliche Maßnahmen wie weitere Grünflächen o.ä. ·

Kosten für die Regenrückhaltung ·

zusätzliche Aufwendungen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen ·

Kosten für die Ausstattung (Möbel & Geräte), die über das beschriebene Maß hinausgehen ·

Kosten für ggf. zusätzliche Komponenten wie thermische Solarnutzung,

PV-Anlage und Brauchwassernutzung WC-Anlagen.

Nach unserer Auffassung soll über diese Punkte noch eingehend diskutiert werden.


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