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Änderung der Friedhofs- und Gebührenordnung in Biebertal

In der letzten Gemeindevertretersitzung am 03.03.2022 wurde über die
Änderungen der Friedhofs- und Gebührenordnung abgestimmt.


Änderung der Gebührenordnung vom Standardmodell zum Kölner Modell

Bei der bisherigen Kalkulation nach der Standardmethode dominiert die Nutzungsfläche nach dem Prinzip „Je größer der Flächenverbrauch, desto teurer“. Beim Kölner Modell wird berücksichtigt, dass nicht alle Kosten von der Grabgröße abhängig sind. Für die gesamte Infrastruktur der Friedhöfe wird ein Sockelbetrag (20%) vor Verteilung nach Grabgröße angesetzt. Dadurch nähern sich die Gebühren zwischen Sarg und Urne an.

Als politische Entscheidung setzt die Kooperation den Kostendeckungsgrad mit 100 % in der neuen Gebührenordnung fest. Hierdurch entsteht, je nach Bestattungsart, eine Kostensteigerung zwischen57% und 83% zur bislang gültigen Gebührenordnung. Die Kommunalaufsicht, vertreten durch die Landrätin, sieht einen Kostendeckungsgrad von 80% als angemessen an.Unser Antrag zur Reduzierung des Kostendeckungsgrads von 100% auf 80%, im Einklang mit der Kommunalaufsicht, wurde von der Kooperation abgelehnt.

Das Verhalten der Mehrheit im Biebertaler Parlament stößt in unserer Fraktion auf Unverständnis.Schon in diesem Jahr werden allen Biebertaler Bürgerinnen und Bürgern einschneidende finanzielle Belastungen bei den Lebenshaltungs- und Energiekosten zugemutet.

Die Konsolidierung des Haushaltes unserer Gemeinde ist nicht durch die alleinigen Erhöhungen der Friedhofsgebühren zu erreichen. Alle anderen Gebühren und Ausgaben müssen auf den Prüfstand.

SPEZIALISTEN VOR ORT

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