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Resolution FW-CDU-SPD

Gemeinsamer Antrag von FW-CDU-SPD

Resolution an das Land Hessen-

betreffend die Übernahme der Kosten für Straßensanierungen

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand die nachfolgende Resolution

an die Hess. Landesregierung und an alle im Landtag vertretenen Fraktionen zu senden.

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Bouffier,

sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeindevertretung der Gemeinde Biebertal unterstützt die zahlreichen Resolutionen der Bürgerinitiativen und vieler Bürgermeister /innen. Alle sprechen die ungleiche Behandlung der hessischen Bürgerinnen und Bürger an und fordern die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Wir weisen mit Nachdruck daraufhin, dass Investitionen in verkehrliche Infrastruktur dauerhaft nicht allein aus kommunalen Haushalten gestemmt werden können. Folglich ist eine grundsätzliche und für alle Kommunen gleiche Regelung erforderlich. Wir fordern daher die Landesregierung auf, zügig Regelungen zugunsten einer einheitlichen Praxis in Hessen zu treffen und Finanzmittel aus originären Landesmitteln zur Verfügung zu stellen. 

Zahlreiche Kommunen des Landes Hessen erheben seit vielen Jahrzehnten einmalige Straßenausbaubeiträge von den Grundstückseigentümern. Dabei galt in Hessen bis zum Jahre 2012 eine Kann-Regelung. Gesetzliche Grundlage war der § 11 des Hessischen Kommunalabgabengesetzes. Das Gesetz wurde dann von der damaligen CDU/FDP-Regierungskoalition geändert und eine Soll-Regelung sowie die "Wiederkehrenden Beiträge" mit Wirkung zum 01.01.2013 eingeführt (Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben und des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 21.11.2012 -GVBl. S. 436). Mit diesem Gesetz und vor dem Hintergrund des grundsätzlichen Mangels der meisten Städte und Gemeinden an Finanzierungsmitteln, ist es dazu gekommen, dass immer mehr Städte und Gemeinden Straßenausbaubeiträge erhoben und entsprechende Satzungen eingeführt haben. Dazu beigetragen haben auch die Aufsichtsbehörden des Landes Hessen, welche die Kommunen mit Haushaltsdefiziten dazu verpflichtet haben, Straßenbeitragssatzungen einzuführen und Beiträge von den Eigentümern zu erheben. 

Diese Situation und immer mehr Berichte, dass Straßenausbaubeiträge in vielen konkreten Einzelfällen zu ruinösen Zahlungen von Grundstückseigentümern führen, haben vielerorts öffentliche Bürgerproteste entstehen lassen und die sich auch in der Gründung von zahlreichen Bürgerinitiativen äußerten. Die Akzeptanz für die Erhebung von Straßenbeiträgen sinkt zunehmend. Durch die generelle Zunahme des Verkehrs in den letzten Jahren steigt der Unwille von Grundstückseigentümern, Straßen, die von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden und inzwischen schadhaft geworden sind, mit r privaten Mitteln zu sanieren. 

Am 28. Mai 2018 wurde das „Gesetz zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen im Hessischen Landtag beschlossen. Es ändert die Rahmenbedingungen der Erhebung von Straßenbeiträgen und eröffnet den Städten und Gemeinden die Möglichkeit des gänzlichen Verzichts auf Straßenbeiträge. Die bisherige Soll-Regelung, die alle Städte und Gemeinden, die keinen ausgeglichenen Haushalt haben, verpflichtet, Straßenbeiträge zu erheben, wird wieder zu einer Kann-Regelung. In § 11 KAG wird das Wort "sollen" durch das Wort "können" ersetzt. Der Rechtszustand wie vor 2013 wird wiederhergestellt. Auf Straßenausbaubeiträge darf auch dann von der Gemeinde verzichtet werden, wenn der Haushalt der Gemeinde defizitär ist. Die Änderung betrifft § 93 Abs. 2 HGO: von der Verpflichtung, Entgelte vorrangig zu erheben, sind Straßenbeiträge nach § 11 und 11a KAG ausgenommen. Allerdings besteht die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 4 HGO weiter fort. 

Die Ratenzahlungsmöglichkeit wird von 5 auf 20 Jahre erhöht. Unabhängig davon, ob Widerspruch eingelegt wird oder nicht, sind die Straßenbeiträge innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides zur Zahlung fällig. Die gesetzliche Grundlage hierfür sind ist § 11 Abs. 12 und Nr. 13 KAG. Der Nachweis eines berechtigten Interesses für die Ratenzahlung ist nicht mehr erforderlich. Jeder, der es beantragt, hat einen Anspruch hierauf, ohne dass er seine finanziellen Verhältnisse offenlegen muss. Der Zinssatz für die Verzinsung der gestundeten Beträge wird von 3 % auf 1% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB herabgesetzt. Die Verzinsungsregelung bedeutet in der Praxis: Der Basiszinssatz nach § 247 BGB liegt seit 1.7.2018 bei -0,88%. 1% über Basiszinssatz ergibt eine Verzinsung von 0,12% pro Jahr. 

Damit werden gerade die finanziell schwächer gestellten Gemeinden zusätzlich unter Druck gesetzt. Selbst bei kleinsten Beträgen werden die Kommunen nun schon als „Bank“ missbraucht, was zu einer deutlichen Erhöhung des Verwaltungsaufwands und zu finanziellen Mehrbelastungen durch Fremdfinanzierung führt.

Als Resultat schaffen nun einige Kommunen die Straßenbeiträge ab, so dass die Ungleichbehandlung unter hessischen Kommunen und ggfls. die Abhängigkeit der notwendigen Investitionen von der jeweiligen Wirtschaftslage immer stärker in den Vordergrund tritt.

Diese Regelungen halten wir für eine Benachteiligung der finanzschwachen Gemeinden, die weiterhin auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen angewiesen sein werden. Dies gilt insbesondere für auch für uns und den gesamten ländlichen Raum. Damit werden die ohnehin schon ungleichen Verhältnisse zwischen Stadt und Land in Hessen weiter verschärft.

Unter dem Aspekt der gleichwertigen Lebensverhältnisse in Hessen ist eine einheitliche landesweite Regelung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge notwendig und eine sinnvolle Finanzierung der Erneuerung von Ortstraßen auf den Weg zu bringen.

Die Kommunen können keine zusätzlichen Aufgaben ohne vollen Kostenausgleich mehr übernehmen. Der Ausbau von Betreuungsangeboten für Kindergarten- und Schulkinder und eine finanzielle Entlastung der Eltern sind ebenso wichtig wie ein Ende des Sanierungs- und Investitionsstaus. Aber aus eigenen Sparanstrengungen und Steuererhöhungen geht das nicht, da die Möglichkeiten ausgereizt sind. Die Kommunen brauchen hier eine verlässliche finanzielle Beteiligung von Bund und Land an den von ihnen verursachten kommunalen Lasten (Konnexitätsprinzip). Die Kommunen haben es nicht allein in der Hand, ob sie den Haushalt ausgleichen können. So haben z.B. viele Kommunen die mit der Hessenkasse zu sanierenden Kassenkredite als Tilgung und damit als Pflichtaufgabe in die Finanzplanung der nächsten Jahre aufnehmen müssen. Gleichwohl würdigen wir die Einrichtung der Hessenkasse als einen wichtigen Schritt zur Konsolidierung kommunaler Finanzen.

Die Gemeindevertretung Biebertal appelliert daher sehr eindringlich an Sie, die Gleichbehandlung der hessischen Kommunen durch Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bei gleichzeitiger finanzieller Unterstützung aus originären Landesmitteln herzustellen. Eine Möglichkeit wäre, zum Beispiel, ein Sondertopf wie in Bayern mit über 100 - 150 Mio. EUR Mittelvolumen für alle hessischen Kommunen und Landkreise.

Hochachtungsvoll

Inge Mohr

Thorsten Cramer

Thomas Prochazka

Begründung:

Die Landesregierung hat sich nun neu konstituiert. In Bezug auf die Abschaffung der Straßenbeiträge hat es trotz zahlreicher Proteste aus der Bevölkerung noch keine Änderungen gegeben. Wir halten den jetzigen Zeitpunkt für richtig, um auf die unhaltbare Situation in Bezug auf die Finanzierung der Straßenausbaumaßnahmen hinzuweisen

 


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