• FREIE WÄHLER in Biebertal - unsere Heimat

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Presseerklärung

Die Fraktion der Freien Wähler Biebertal will für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung anregen, mit einer Resolution das Land Hessen, zum zweiten Mal aufzufordern, die Kosten für die grundhafte Sanierung der kommunalen Straßen zu übernehmen oder die Kommunen in anderen Bereichen ausreichend zu finanzieren. Dieses Ansinnen wurde auf Initiative der Freien Wählern und der SPD, bereits im Jahr 2017 per Resolution, an die damalige Landesregierung übermittelt.

Nachdem sich nun die hessische Landesregierung neu konstituiert hat und sicher auch finanzielle Anpassungen im Landeshaushalt für 2019 anstehen, halten wir den Zeitpunkt für richtig, um noch einmal auf die prekäre Lage der finanzschwachen Kommunen hinzuweisen. Hierzu zählen insbesondere die Flächenkommunen mit vielen Ortsteilen und damit verbunden die Unterhaltung vieler Einrichtungen, die für den Erhalt des ländlichen Raumes zwingend erforderlich sind. Die derzeitige Gesetzeslage mit der KANN- Regelung ist für diese Gemeinden und ihre Entscheidungsträger eine kaum lösbare Aufgabe. Sie können auf Straßenbeiträge verzichten, dies ist aber ohne eine entsprechende Gegenfinanzierung nicht möglich. Eine weitere Anhebung der Grundsteuer B, welche derzeit bei 550 Prozentpunkten liegt, lehnen wir ab. Demzufolge müssen bei den für die nächsten Jahre veranschlagten Investitionen für Bauhof, Feuerwehr, Kindertagesstätten, Mehrzweckhalle Krumbach, Familienbad, Burgruine Vetzberg, Gewerbegebietsentwicklung usw. erhebliche Einsparungen vorgenommen werden, um eine Straße sanieren zu können und trotzdem im Rahmen der beschlossenen Finanzplanung die nächsten Jahre ausgeglichene Haushalte vorlegen zu können. Dazu haben wir uns im Rahmen der Entschuldung durch die Hessenkasse verpflichtet.

Für die Freien Wähler ist es auch denkbar, dass das Land im Rahmen des Konnexitätsprinzips seinen Verpflichtungen nachkommt und die Gemeinde z. B. bei den Kosten der Kinderbetreuung entlastet. Im Haushalt 2019 ist in Biebertal ein Zuschussbedarf von 1.758.342 € für die Kinderbetreuung ausgewiesen. Bei Übernahme dieses Betrages könnte die Gemeinde die grundhafte Sanierung aus den allgemeinen Finanzmitteln ermöglichen.

Nicht zuletzt haben alle Parteien im Wahlkampf sich den Erhalt des ländlichen Raumes und die Kinderbetreuung auf ihre Fahnen geschrieben. Dem sollte man jetzt Taten folgen lassen und finanzschwache Gemeinden nicht zu weiteren Steuererhöhungen zwingen.

SPEZIALISTEN VOR ORT

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